Kollekten mit Twint

Liebe Gemeinde


Das bargeldlose Bezahlen hat auch die Kirche erreicht. Neu können Kollekten oder Zuwendungen auch via Twint bezahlt werden.


Wie soll das gehen:

  • Die Frist für eine Kollekte beginnt mit dem Datum der Predigt und endet am Tag vor der nächsten Predigt.
    Beispiel: Am Sonntag in der Kirche wird eine Kollekte zugewiesen – alle Einzahlungen, die am Sonntag erfolgen, werden dieser Kollekte zugewiesen.
  • Die nächste Predigt ist am Freitag – alle Einzahlungen bis und mit Donnerstag werden der Kollekte vom letzten Sonntag zugewiesen. Ab Freitag wird die Kollekte der neuen Institution zugewiesen.
  • Als Einzahl-Datum gilt die Bestätigung auf Twint.
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Wünschen Sie eine Zuwendung für ein spezielle Kollekte oder ein spezielles Projekt, melden Sie dies bitte per Mail an: finanzen@kirche-henggart.ch. Nur so können wir diese Zuwendung der korrekten Verwendung zuführen.

In der Kirche liegt auch ein Formular auf, auf dem eine spezielle Kollekte vermerkt werden kann.

Kontakt

Reformierte Kirchgeminde Henggart
Kirchgasse 15
8444 Henggart
Tel: 052 535 92 91
E-Mail: sekretariat@kirche-henggart.ch

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