Dorfkirche
Die Kirche (Felsenhofstrasse 8) steht für die Benützung ausserhalb der eigenen Gottesdienste zur Verfügung für Konzerte, Taufen, Trauungen und Abdankungen.
Regelungen:
Taufen und Trauungen: Mindestens ein Partner sollte der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Abdankungen: Der Verstorbene oder mindestens die nächsten Angehörigen gehören der evang.-ref. oder der röm.-kath. Landeskirche an.
Für alle Kasualien gilt: Der Vollzieher der Kasualie muss im aktuellen Pfarrkalender der evangelischen Kirchen der Schweiz aufgeführt sein. Ökumenische und katholische Trauungen können von einem katholischen Geistlichen allein durchgeführt werden.
Öffnungszeiten:
1. Mai bis 30. September: 9.00 bis 18.00 Uhr
1. Oktober bis 30. April: 9.00 bis 17.00 Uhr
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne unsere Sigristin

Miriam Baumann
Sigristin Dorfkirche052 212 27 10
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